Stapler sind selbstfahrende Arbeitsmittel mit Gabeln Plattformen oder anderen Lastaufnahmemitteln mit Hubmast die Lasten anheben können, um sie zu stapeln oder in Regale einzubringen.
Beim Einsatz von Staplern sind arbeitsrechtliche Vorschriften wie Staplerschein, praktische Unterweisung,
Innerbetriebliche Fahrerlaubnis und die Meldung des Staplerfahrers beim Arbeitsinspektorat notwendig.
Beim Befahren öffentlicher Verkehrsflächen gelten zusätzlich verkehrsrechtliche Bestimmungen.
So genannte Teleskopstapler (Teleskoplader) sind keine Hubstapler (kein Hubmast). Sie können beispielsweise für Stapler- oder Kranarbeiten eingesetzt werden. Die Art und Notwendigkeit eines Fachkundenachweises beim Betrieb eines Teleskopstaplers richtet sich nach der vorgesehenen Verwendung des Geräts.
Bei der Verwendung eines Teleskopstaplers als Hubstapler ist nur dann ein Staplerschein erforderlich, wenn dabei vergleichbare Gefahren auftreten wie Kippgefahr, Stapeln in schmalen Regalgängen und unübersichtlichen Bereichen und Personenverkehr.
Üblicherweise sind diese Voraussetzungen bei Staplerarbeiten mit einem Teleskopstapler nicht gegeben daher kein Staplerschein vorgeschrieben.
Ein Staplerschein ist – abgesehen von oben genannten Ausführungen zu Teleskopstaplern - nicht erforderlich, wenn der Hubstapler die Last ausschließlich innerhalb der Radbasis aufnimmt und befördert (zB Portalstapler) oder wenn der Hubstapler mittels Deichsel geführt wird.
Achtung! Führerschein für das Fahren im öffentlichem Verkehr notwendig!
Die Benutzung von öffentlichen Straßen ist grundsätzlich nur dann erlaubt,
wenn das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist und man benötigt eine
entsprechende Lenkberechtigung.
Benötigt man eine Lenkberechtigung zum Führen eines Staplers, gelten folgende Vorschriften:
Stapler bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse: Klasse B
Stapler über 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse: Klasse C oder F
Unabhängig davon, ob man eine Lenkberechtigung benötigt oder nicht, der Staplerausweis und
die innerbetriebliche Fahrerlaubnis sind immer
notwendig.
Wichtig!
Wird mit dem Stapler eine Straße nur überquert oder auf ganz kurzen
Strecken befahren, muss er nicht zugelassen sein und man benötigt auch
keine Lenkberechtigung.
Das Fahren mit Stapler betrifft folgende Gesetze, Verordnungen und Normen:
Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 2
FÜHREN VON HUBSTAPLERN
Ausbildungsinhalte |
Unterrichtseinheiten |
1. Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik |
4 |
2. Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern |
4 |
3. Sicherheitseinrichtungen von Hubstaplern |
2 |
4. Betrieb und Wartung von Hubstaplern |
3,5 |
5. Abeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern |
4 |
Mindestanzahl Unterrichtseinheiten (UE Theorie) |
17,5 |
Frei gestaltbare UE |
2 |
Praktische Übungen |
1 |
GESAMTZAHL UE |
20,5
|
C95
D95
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