Lenker von
Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen,
Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs,
also Autobuslenker mit D1 oder D Führerschein, die gewerblich fahren wollen und denen nach dem 10. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wurde bzw. wird, müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren.
Lenker von
Kraftfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG 1995),
also LKW- Lenker mit C1 oder C Führerschein, denen nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erstmals erteilt wurde bzw. wird, müssen eine Prüfung über die Grundqualifikation ablegen.
Wer ist davon ausgenommen?
Die Fahrergrundqualifikationsprüfung besteht aus drei Teilen
einem Fahrpraktischen Prüfungsteil
einem theoretisch- schriftlichen Prüfungsteil
einem theoretisch- mündlichen Prüfungsteil
Üblicherweise wird der Fahrpraktische Teil der Grundqualifikationsprüfung in der Fahrschule an die eigentliche Führerscheinprüfung (Fahrprüfung) angehängt
Der Fahrpraktische Teil der Grundqualifikationsprüfung Prüfung kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt , vor einer Prüfungskommission des Landes Wien (Magistrat 63) abgelegt werden
Ordnungshalber soll aber hier gesagt werden, dass eine gemeinsame Prüfung (gleich mit der Fahrprüfung) sowohl sinnvoll als auch kosten günstiger ist
Der theoretisch- schriftlichen Prüfungsteil und der theoretisch-mündlichen Prüfungsteil der Fahrergrundqualifikationsprüfung muss vor einer Prüfungskommission des Landes Wien (Magistrat 63) abgelegt werden
Die Dauer der theoretisch- schriftlichen Prüfung beträgt mindestens 4,5 Stunden
Termine für die Prüfung über die Grundqualifikation finden Sie aktuell auf der Homepage der MA 63
Ein Anmeldungsformular zur Prüfung über die Grundqualifikation finden Sie hier
Folgende Stempelgebühren müssen für die Prüfung entrichtet werden:
Die Prüfungstaxe beträgt derzeit 330 Euro. Bei bereits abgelegten Prüfungsteilen sind Kürzungen vorgesehen. Die Zahlungsanweisung für die Prüfungstaxe wird mit der Einladung zum Prüfungstermin übermittelt.
Nach positiv abgelegter Prüfung wird sofort das Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses Zeugnis ist aber nicht der Fahrerqualifizierungsnachweis. Als Fahrerqualifizierungsnachweis gilt ausschließlich der im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung eingetragene Code "95"
C95
D95
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