Wer muss eine Fahrergrundqualifikationsprüfung ablegen?

Lenker von

Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, 

Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs,

also Autobuslenker mit D1 oder  D Führerschein, die gewerblich fahren wollen und denen nach dem 10. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wurde bzw. wird, müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren

 

Lenker von

Kraftfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG 1995),

also LKW- Lenker mit C1 oder  C Führerschein, die nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klassen D bzw. nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erstmals erteilt wurde bzw. wird, müssen  eine Prüfung über die Grundqualifikation ablegen

 

Wer ist davon ausgenommen?

  • Fahrer von Fahrzeugen, deren Höchstgeschwindigkeiten nicht über 45 km/h liegt
  • Fahrer von Fahrzeugen der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr
  • Fahrer von Fahrzeugen, die zum Zweck der technischen Entwicklung zu Reparatur- und Wartungszwecken auf der Straße unterzogen werden, sowie von Neufahrzeugen, welche noch nicht in Betrieb genommen wurden
  • Fahrer von Fahrzeugen, die in Notfällen bzw. Für Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  • Fahrer von Fahrzeugen, die für nichtgewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern eingesetzt werden
  • Fahrer von Fahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung seines Berufes verwendet, sofern es sich nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt

 

Wie läuft eine Fahrergrundqualifikationsprüfung ab?

Die Fahrergrundqualifikationsprüfung besteht aus drei Teilen

einem Fahrpraktischen Prüfungsteil

einem theoretisch- schriftlichen Prüfungsteil 

einem theoretisch- mündlichen Prüfungsteil  

 

Üblicherweise wird der Fahrpraktische Teil der Grundqualifikationsprüfung in der Fahrschule an die eigentliche  Führerscheinprüfung (Fahrprüfung) angehängt

 

Der Fahrpraktische Teil der Grundqualifikationsprüfung Prüfung kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt , vor einer Prüfungskommission des Landes Wien (Magistrat 63) abgelegt werden

 

Ordnungshalber soll aber hier gesagt werden, dass eine gemeinsame Prüfung (gleich mit der Fahrprüfung) sowohl sinnvoll als auch kosten günstiger ist

 

Der theoretisch- schriftlichen Prüfungsteil und der theoretisch-mündlichen Prüfungsteil  der  Fahrergrundqualifikationsprüfung muss vor einer Prüfungskommission des Landes Wien (Magistrat 63) abgelegt werden

 

Die Dauer der theoretisch- schriftlichen Prüfung beträgt mindestens 4,5 Stunden

Termine für die Prüfung über die Grundqualifikation finden Sie aktuell auf der Homepage der MA 63 

 

Der theoretisch- mündlichen Prüfungsteil ist eine kommissionelle Prüfung. Die Kommissison besteht aus zwei Prüfern C95/D95 sowie einem Beamten als Vorsitzenden. Das "Fachgespräch" dauert etwa 20-30 Minuten

 

Ein Anmeldungsformular zur Prüfung über die Grundqualifikation finden Sie hier

 

Folgende Stempelgebühren müssen für die Prüfung entrichtet werden:

  • 14,30 Euro Bundesstempel für die Anmeldung zur Prüfung
  • 3,90 Euro Bundesstempel pro Beilage
  • 14,30 Euro Bundesstempel und 2,10 Euro Verwaltungsabgabe für die Ausstellung des Zeugnisses bei bestandener Prüfung

 

Die Prüfungstaxe beträgt derzeit 330 Euro. Bei bereits abgelegten Prüfungsteilen sind Kürzungen vorgesehen. Die Zahlungsanweisung für die Prüfungstaxe wird mit der Einladung zum Prüfungstermin übermittelt.

 

Nach positiv abgelegter Prüfung wird sofort das Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses Zeugnis ist aber nicht der Fahrerqualifizierungsnachweis. Als Fahrerqualifizierungsnachweis gilt ausschließlich der im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung eingetragene Code "95"

 


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