Führerschein C1: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit bis zu 7.500 kg höchstzulässige
Gesamtmasse, ab 18 Jahren
Führerschein C: Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als acht Plätzen (außer dem Lenkerplatz) -
über 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse, ab 18 Jahren (eingeschränkt auf C1 bis 21 Jahre)
ausgenommen Grundqualifikation Code 95.
Füherschein D1: Kraftfahrzeuge mit höchstens 16 Plätzen (ausgenommen Lenkerplatz),
max. Gesamtlänge 8 Meter, ab 21 Jahren
Führerschein D: Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Plätzen (ausgenommen Lenkerplatz),
ab 24 Jahren; ab 21 Jahren bei Grundqualifikation Code 62
Führerschein B+E: Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer höchstzulässigen
Gesamtmasse von max. 3500 kg
Führerschein C1+E: Zugfahrzeuge der Unterklasse C1 und einem Anhänger mit einer höchstzulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die höchstzulässiges Gesamtmasse in der
Kombination darf max. 12.000 kg betragen
Führerschein C+E: Zugfahrzeuge der Klasse C und damit gezogenen Anhänger mit einer
höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg.
C95
D95
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